Meldung von Missständen

responsAbility ermutigt zur Meldung von vermuteten oder tatsächlichen Fällen von Fehlverhalten, Missbrauch oder unethischem Verhalten im Zusammenhang mit Gesetzen, Regeln und Vorschriften oder dem Verhaltenscodex von responsAbility.

Alle Meldungen werden ernst genommen und gemäss unserem Whistleblowing Programm behandelt, wobei qualifizierte Meldungen zusätzlich unabhängig und vertraulich untersucht werden, wenngleich sämtliche Untersuchungen dem Whistleblowing Programm unterliegen. Abhängig von den örtlichen Rechtsbestimmungen können Meldungen auch anonym gemacht werden. Vergeltungsmassnahmen gegen Personen, die im guten Glauben eine Meldung machen, sind strengsten untersagt. 

Meldung erstatten

Alle Bedenken oder Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit unangemessenem Verhalten oder Fehlverhalten (die aufgetreten sind, weiterhin auftreten oder wahrscheinlich auftreten werden) können vertraulich von Mitarbeitern an die externe Schweizer Anwaltskanzlei ‘Walder Wyss AG’ gemeldet werden. Sie ist dafür zuständig, sämtliche Whistleblowing-Meldungen im Zusammenhang mit responsAbility entgegen zu nehmen.