ESG-Briefing: Menschenrechte im Fokus

Dezember 20193 min readESG


Heute ist der Internationale Tag der Menschenrechte.

Geschichte: Wussten Sie eigentlich, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 verabschiedet wurde – in dem Jahr, in dem Mahatma Gandhi starb?

Der Begriff «Menschenrechte» umfasst die Grundrechte und grundlegenden Freiheiten, die jedem Menschen – unabhängig von seiner Nationalität, seinem Geschlecht oder seiner Religion – zustehen. Zu den grundlegenden Menschenrechten gehören zum Beispiel das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Recht auf Bildung oder die Meinungsfreiheit.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Basis für den internationalen Schutz der Menschenrechte. Als sie entwickelt wurde, lagen der Zweite Weltkrieg und die Gründung der Vereinten Nationen nur wenige Jahre zurück. Sie wurde von einer Kommission aus Vertretern vieler Länder mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Kulturen aus allen Regionen der Welt erarbeitet und von der Vollversammlung der Vereinten Nationen vor genau 71 Jahren verkündet. Über die Jahre sind ihre Bestimmungen in viele nationale Verfassungen und Gesetze aufgenommen worden.

Menschenrechte heute: In Bezug auf den Schutz der Menschenrechte hat sich seither weltweit viel getan. Leider aber sind selbst die grundlegendsten dieser Rechte vielerorts bedroht – vor allem dort, wo sie durch Extremsituationen wie Konflikte, Gewalt oder Umweltkrisen untergraben werden.

Nach Angaben des NGO Human Rights Watch werden grundlegende Menschenrechte wie die Meinungsfreiheit, die Frauenrechte oder die Vereinigungsfreiheit von vielen Ländern immer noch nicht respektiert. Das gilt insbesondere (wenn auch nicht nur) für Entwicklungs- und Schwellenländer.

Organisationen und private Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern tätig sind, haben auch die Verantwortung sicherzustellen, dass grundlegende Menschenrechte respektiert werden. Das Konzept der Menschenrechte ist jedoch sehr komplex, weitreichend und für viele nur schwer greif- und messbar. Für Organisationen ist es daher nicht immer leicht, effektive Prozesse einzurichten, die sicherstellen, dass die Menschenrechte gewahrt werden. Unverzichtbarer Ausgangspunkt dafür ist eine klare Definition der Menschenrechte.

Menschenrechte und responsAbility: Wir bei responsAbility verstehen die Aspekte faire Beschäftigung, Rechte lokaler Gemeinschaften, Gesundheit und Sicherheit sowie Vermeidung von Umweltzerstörung als grundlegende Menschenrechte. Bei unseren Investitionen in Unternehmen und Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern bewerten wir diese spezifischen Themen aktiv im Rahmen unserer ESG-Aktivitäten. Dabei nehmen wir nicht nur die Investitionsnehmer selbst genau unter die Lupe, sondern auch ihre Lieferketten, da es gerade hier am häufigsten zu Verletzungen von Menschenrechten kommt.

Die Finanzierung von Photovoltaik-Projekten ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir den Umgang mit Menschenrechten bewerten und im Dialog mit unseren Investitionsnehmern aktiv adressieren. Parallel zum Investmentprozess bewerten wir die Arbeitsbedingungen, den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit für die Beschäftigten der betreffenden Unternehmen, stellen sicher, dass die Stimmen der lokalen Gemeinschaften (einschliesslich indigener Bevölkerungsgruppen) gehört und ihre Rechte respektiert werden, und prüfen, ob die Menschenrechte in der Lieferkette gewahrt werden. Schliesslich stellen wir sicher, dass Bau, Betrieb und Stilllegung von PV-Anlagen nicht zu Umweltzerstörung führen.

Entsprechen die Standards und Praktiken eines Unternehmens nicht unseren Anforderungen, initiieren wir einen kritischen Dialog zu diesen Themen mit dem Investitionsnehmer, um sicherzustellen, dass grundlegende Menschenrechte respektiert werden.

Gleichzeitig werden unsere Systeme von uns permanent aktualisiert, damit sichergestellt ist, dass der Schutz der Menschenrechte bei unseren Investitionen stets berücksichtigt wird.